Ihr fachkundiger Rechtsanwalt für Erbrecht in Köln

Was passiert nach dem Tode eines Menschen mit seinem Vermögen und seinen Schulden, also seinem Nachlass? Diese Frage regelt und beantwortet das Erbrecht. Welche Rechte und Pflichten haben seine Familie, seine Freunde? Wer wird Erbe? Was kann man bereits zu Lebzeiten tun, um eventuelle Streitigkeiten, die erfahrungsgemäß ganze Familien entzweien können, zu vermeiden? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf, Jürgen Schillig ist Ihr erfahrener und kompetenter Anwalt für Erbrecht in Köln!

Rechtliche Beratung, gerichtliche und außergerichtliche Vertretung zu folgenden erbrechtlichen Fragen:

  • Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und andern Verfügungen und Anordnungen
  • Hinterlegung von Testamenten
  • Schenkungen zu Lebzeiten
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Ausschlagung der Erbschaft
  • Beratung bei Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Beantragung und Anfechtung von Erbscheinen
  • Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
  • Testamentsvollstreckung
  • Erbrechtsfälle mit internationalem Bezug

 

Kontaktieren Sie jetzt Jürgen Schillig, Ihren erfahrenen Anwalt für Erbrecht in Köln, der Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite steht.

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Wann tritt die gesetzliche Erbfolge ein?

Jeder Mensch kann bereits zu Lebzeiten weitestgehend frei unter Berücksichtigung gewisser gesetzlicher Grenzen entscheiden, was nach dem Tod mit seinem Vermögen geschehen soll. Die Regelungen sind in unterschiedlicher Art und Weise möglich, bei deren Auswahl und Formulierungen wir Sie gerne beraten.

Hier nur ein paar grundsätzliche Anmerkungen: Hat der Verstorbene, der Erblasser, nichts zu seinen Lebzeiten geregelt, tritt die sogenannte „gesetzliche Erbfolge“ ein. Grob gesagt bedeutet dies, dass dessen nächste Angehörige zu genau bestimmten Anteilen erben. Nur wenn kein überlebender Ehegatte, Kinder oder andere Verwandte vorhanden sind, erbt der Staat. Soll diese gesetzliche Erbfolge vermieden werden, weil z.B. jemand berücksichtigt werden soll, der nicht zu den nächsten Angehörigen gehört, so muss der Erblasser für den späteren Erbschaftsfall Vorkehrungen treffen.

Achtung: Für vorhandene Schulden haftet ein Erbe auch, wenn er nicht innerhalb gewisser Fristen das Erbe ausschlägt, unabhängig davon, ob er von den Schulden weiß oder erst später von diesen erfährt. Das kann zu bösen Überraschungen führen.

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Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Köln ist Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde

Jürgen Schillig, Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Köln, ist Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde. Die Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE) fördert die Bildung auf dem Gebiet des Erbrechts, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts. Ihren Mitgliedern, also auch RA Jürgen Schillig, bietet die DGE fachlich hochqualifizierte Fortbildung auf allen Gebieten des Erbrechts an. Dies wird durch Fachtagungen und Seminare zu erbrechtlichen und erbschaftsteuerrechtlichen Themen gewährleistet. Durch die Einbindung internationaler Mitglieder gewährleistet die DGE eine optimale Zusammenarbeit bei internationalen Erbfällen. Hier besteht ein hoher und zunehmender Informationsbedarf, sofern Vermögen, Wohnsitz/Staatsangehörigkeit von Erblasser oder Erben im Ausland zu belegen sind.

Häufig gestellte Fragen

Das Erbrecht regelt die rechtlichen Angelegenheiten rund um das Vererben von Vermögenswerten und Verpflichtungen nach dem Tod einer Person. Es ist wichtig, einen Anwalt für Erbrecht in Köln hinzuzuziehen, um eine professionelle Beratung und Unterstützung bei erbrechtlichen Angelegenheiten zu erhalten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, Ihr Testament aufzusetzen, Erbverträge zu gestalten, Erben zu beraten und die Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche vor Gericht zu gewährleisten. Unsere Kanzlei steht Ihnen daher mit umfassender Expertise beratend zur Seite.

Nach einem Erbfall in Köln sind verschiedene Schritte zu unternehmen, wie z.B. die Regelung des Nachlasses, die Klärung von Erbansprüchen und die Verteilung des Vermögens. Unsere Kanzlei kann Ihnen dabei helfen, diese Aufgaben zu bewältigen. Unsere Anwälte können Sie umfassend beraten, Ihre erbrechtlichen Ansprüche durchsetzen und eine reibungslose Abwicklung des Erbfalls sicherstellen.

Ein Testament ist ein wichtiges rechtliches Dokument, das die Verteilung Ihres Vermögens nach Ihrem Tod regelt.
Es ist wichtig, ein Testament zu erstellen, um Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihr Vermögen gemäß Ihren Wünschen verteilt wird. Ein Anwalt kann Ihnen bei der Erstellung des Testaments helfen und sicherstellen, dass es rechtskonform ist.
Wenn Sie Fragen zur Testamentserstellung haben oder rechtliche Beratung zu erbrechtlichen Angelegenheiten benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer testamentarischen Wünsche.

Im Internet oder privaten Gesprächen können Ihre Fragen zum nur bedingt beantwortet werden. Dies kann zu Verwirrungen führen und es ist unwahrscheinlich, dass Sie eine klare Handlungsweise herausfinden werden. Da jedoch oft beträchtliche finanzielle Belange und familiäre Beziehungen auf dem Spiel stehen, ist es ratsam, die Angelegenheit proaktiv und strategisch anzugehen. Es empfiehlt sich, potenzielle finanzielle Verluste zu vermeiden, indem Sie Ihr Verständnis für Ihre Rechte vertiefen und nur rational agieren. Ich unterstütze Sie in Ihren persönlichen Anliegen, sodass wir gemeinsam den nächsten Schritt zur Lösung Ihres erbrechtlichen Anliegens angehen.

Die Planung der erbrechtlichen Nachfolge wird hauptsächlich durch letztwillige Verfügungen durchgeführt. Wir überprüfen für Sie, welche Bestimmungen für Sie in einem Testament angemessen sind und ob möglicherweise ein gemeinschaftliches Ehegattentestament oder sogar ein Erbvertrag erforderlich ist. Abhängig von der Situation können auch Maßnahmen wie Testamentsvollstreckung, Vor- und Nacherbschaft oder Vermächtnislösungen geeignet sein, um Ihren letzten Willen umzusetzen. Falls es gewünscht wird, können unsere Fachanwälte für Erbrecht klären, welche Ansprüche auf den Pflichtteil bestehen, wenn enge Verwandte enterbt werden sollen. Wir bieten Ihnen Strategien zur Minimierung des Pflichtteils an und setzen diese um, einschließlich der vertraglichen Regelung von Pflichtteilsverzichten. Bei der Übertragung von Vermögen an die nächste Generation spielt die vorweggenommene Erbfolge durch Schenkungen eine wichtige Rolle. Wir entwickeln langfristige Strategien, die auch die Optimierung von Erbschafts- und Schenkungssteuern berücksichtigen.

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