Ihr fachkundiger Rechtsanwalt für Erbrecht in Köln

Was passiert nach dem Tode eines Menschen mit seinem Vermögen und seinen Schulden, also seinem Nachlass? Diese Frage regelt und beantwortet das Erbrecht. Welche Rechte und Pflichten haben seine Familie, seine Freunde? Wer wird Erbe? Was kann man bereits zu Lebzeiten tun, um eventuelle Streitigkeiten, die erfahrungsgemäß ganze Familien entzweien können, zu vermeiden? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf, Jürgen Schillig ist Ihr erfahrener und kompetenter Anwalt für Erbrecht in Köln!

Rechtliche Beratung, gerichtliche und außergerichtliche Vertretung zu folgenden erbrechtlichen Fragen:

  • Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und andern Verfügungen und Anordnungen
  • Hinterlegung von Testamenten
  • Schenkungen zu Lebzeiten
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Ausschlagung der Erbschaft
  • Beratung bei Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Beantragung und Anfechtung von Erbscheinen
  • Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
  • Testamentsvollstreckung
  • Erbrechtsfälle mit internationalem Bezug

 

Kontaktieren Sie jetzt Jürgen Schillig, Ihren erfahrenen Anwalt für Erbrecht in Köln, der Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite steht.

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Wann tritt die gesetzliche Erbfolge ein?

Jeder Mensch kann bereits zu Lebzeiten weitestgehend frei unter Berücksichtigung gewisser gesetzlicher Grenzen entscheiden, was nach dem Tod mit seinem Vermögen geschehen soll. Die Regelungen sind in unterschiedlicher Art und Weise möglich, bei deren Auswahl und Formulierungen wir Sie gerne beraten.

Hier nur ein paar grundsätzliche Anmerkungen: Hat der Verstorbene, der Erblasser, nichts zu seinen Lebzeiten geregelt, tritt die sogenannte „gesetzliche Erbfolge“ ein. Grob gesagt bedeutet dies, dass dessen nächste Angehörige zu genau bestimmten Anteilen erben. Nur wenn kein überlebender Ehegatte, Kinder oder andere Verwandte vorhanden sind, erbt der Staat. Soll diese gesetzliche Erbfolge vermieden werden, weil z.B. jemand berücksichtigt werden soll, der nicht zu den nächsten Angehörigen gehört, so muss der Erblasser für den späteren Erbschaftsfall Vorkehrungen treffen.

Achtung: Für vorhandene Schulden haftet ein Erbe auch, wenn er nicht innerhalb gewisser Fristen das Erbe ausschlägt, unabhängig davon, ob er von den Schulden weiß oder erst später von diesen erfährt. Das kann zu bösen Überraschungen führen.

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Köln ist Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde

Jürgen Schillig, Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Köln, ist Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde. Die Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE) fördert die Bildung auf dem Gebiet des Erbrechts, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts. Ihren Mitgliedern, also auch RA Jürgen Schillig, bietet die DGE fachlich hochqualifizierte Fortbildung auf allen Gebieten des Erbrechts an. Dies wird durch Fachtagungen und Seminare zu erbrechtlichen und erbschaftsteuerrechtlichen Themen gewährleistet. Durch die Einbindung internationaler Mitglieder gewährleistet die DGE eine optimale Zusammenarbeit bei internationalen Erbfällen. Hier besteht ein hoher und zunehmender Informationsbedarf, sofern Vermögen, Wohnsitz/Staatsangehörigkeit von Erblasser oder Erben im Ausland zu belegen sind.