Ihr erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
Das Arbeitsrecht regelt die vertraglichen und gesetzlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und beschreibt die zwischen ihnen bestehenden Rechte und Pflichten. Das Arbeitsrecht ist ein Fachgebiet, das jeden angeht, der im Erwerbsleben steht. Herr Jürgen Schillig ist Ihr erfahrener und kompetenter Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.
Inhaltsverzeichnis
- Kurzfristige Termine bei Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln möglich
- Kompetente Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Jürgen Schillig vertritt Sie als Anwalt für Arbeitsrecht bundesweit
- Wir vertreten Ihre Interessen bei Abmahnung und Kündigung kompetent und konsequent
- Ein Kann, kein Muss – Alles zur Abfindung im Arbeitsrecht
- Kündigungsschutzklage und Abfindung
- Wie hoch ist eine Abfindung?
- Keine Sozialabgaben auf die Abfindung
- Hilfe, Kündigung im Briefkasten, was tun?
- Die Dreiwochenfrist – Warten Sie nicht, handeln Sie umgehend!
- Widerspruch beim Arbeitgeber reicht nicht - Klage bei Gericht unumgänglich
- Was ist eine Kündigungsschutzklage?
- Ziel der Kündigungsschutzklage
- Klagen, auch wenn ich mich beruflich verändern will?
- Kann man im Prozess eine Abfindung erzwingen?
- Kosten der Kündigungsschutzklage
- Voraussetzungen für den Erwerb des Fachanwaltstitels "Fachanwalt für Arbeitsrecht"
- Jürgen Schillig führt drei Fachanwaltstitel
Kurzfristige Termine bei Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln möglich
Im Arbeitsrecht gelten zum Teil sehr kurze Fristen. Daher bekommen Sie bei uns immer kurzfristig einen Termin, gerne auch telefonisch. Ebenso ist eine Rechtsberatung per E-Mail selbstverständlich möglich.
Als Arbeitnehmer erhalten Sie z.B. eine Kündigung oder eine Abmahnung, gegen die Sie vorgehen möchten; oder Sie bekommen einen neuen Arbeitsvertrag, dessen Inhalt Sie überprüfen und sich erklären lassen möchten; oder wollen Ihre Pflichten und Rechte aus den Bereichen Urlaub, Krankheit, Zeugnis, Gehalt (z.B. eine Forderung nach Zahlung des Gehalts erheben) prüfen lassen.
Oder Sie sind als Arbeitgeber z.B. mit den Themen Formulierung eines neuen Arbeitsvertrages oder Überprüfung/Anpassung an eine geänderte Rechtslage eines bestehenden Arbeitsvertrages oder mit der Möglichkeit einer Kündigung oder mit den Aspekten Abfindung, Probearbeit, Teilzeitarbeit, Zeugnisanspruch oder mit einer bereits bei Gericht gegen Sie erhobenen Kündigungsschutzklage konfrontiert.
Auch als freier Mitarbeiter, geringfügig Beschäftigter, Mini-Jobber, Werksstudent oder während eines Probearbeitsverhältrnisses gelten für Sie wesentliche Teile des Arbeitsrechts.
Kompetente Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Gleichgültig auf welcher Seite Sie stehen, vom „einfachen“ Arbeitnehmer über den leitenden Angestellten bis zum Geschäftsführer, als Arbeitgeber in Form einer AG, GmbH, GbR, eines Vereins oder Verbands, Ihr erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht in Köln steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Jürgen Schillig vertritt Sie als Anwalt für Arbeitsrecht in Köln in vielfältigen Bereichen bundesweit
Wir vertreten Ihre Interessen im kollektiven Arbeitsrecht und Individualarbeitsrecht bundesweit und das sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Unsere Mandanten können sich bei allen Fragen zum Arbeitsrecht auf unsere Erfahrung und Kompetenz verlassen.
Hier einige ausgewählte Bereiche:
- Arbeitsrecht Arbeitsvertrag
- Arbeitsrecht Aufhebungsvertrag
- Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitsrecht Abfindung
- Arbeitsrecht Abmahnung
- Arbeitsrecht Kündigung
- Arbeitsrecht Gehaltszahlung
- Arbeitsrecht Zeugnis
- Arbeitsrecht (Teilzeit-) Urlaub
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Mehr InformationenWir vertreten Ihre Interessen bei Abmahnung und Kündigung kompetent und konsequent
Die meisten Fehler im Arbeitsrecht werden bei Kündigung und Abmahnung begangen, obwohl diese Aspekte für die Beteiligten oft von elementarer Wichtigkeit sind. Unsere Kanzlei vertritt Ihre Interessen bei Abmahnung und Kündigung kompetent und konsequent sowohl beim Arbeitsgericht als auch im Vorfeld außergerichtlich. Im Kündigungsschutzprozess entscheidet die richtige Prozessstrategie, egal auf welcher Seite Sie stehen.
Abfindung / Aufhebungsvertrag: Bei einem Streit um den Inhalt eines Arbeitsvertrags oder um die Wirksamkeit einer Kündigung lässt sich oft im gegenseitigen Einvernehmen eine für beide Parteien zeit- und kostenintensive Auseinandersetzung vermeiden oder abkürzen. Wir achten bei einer Abfindung, bei einem Abwicklungs- oder Aufhebungsvertrag auf alle Ihre Interessen.
Beim Arbeitsvertrag, der die Grundlage für die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist, kommt es auf jedes Detail an. Mit Rücksicht auf pragmatische und wirtschaftliche Lösungen, auf die aktuelle Rechtsprechung und das juristische Detail prüfen wir vorhandene Arbeitsverträge, machen Änderungsvorschläge oder erstellen neuen Arbeitsverträge.
Ein Kann, kein Muss – Alles zur Abfindung im Arbeitsrecht
Kündigungsschutzklage und Abfindung
Wie hoch ist eine Abfindung?
Wie hoch eine Abfindung ist, ist in der Regel von mehreren Faktoren abhängig, die wichtigsten dabei sind die Dauer der Betriebszugehörigkeit und die Höhe des letzten durchschnittlichen Bruttomonatsverdienstes. In der Regel zahlt der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer eine Abfindung nach der Formel: pro Beschäftigungsjahr ein halbes durchschnittliches (Brutto-)Monatsgehalt. Teilweise kann davon zu Ungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden (wenn zum Beispiel der prognostizierte Ausgang eines Kündigungsschutzverfahrens eher ungünstig für den Arbeitnehmer ist), teilweise kann davon aber auch zugunsten des Arbeitnehmers nach oben abgewichen werden (wenn zum Beispiel die Chancen für ein Kündigungsschutzverfahren für den Arbeitnehmer sehr gut stehen oder dieser eine entsprechende höhere Position in der betrieblichen Struktur des Arbeitgebers innehatte).
Zu berücksichtigen ist beim Aspekt der Betriebszugehörigkeit auch, ob und inwieweit der Arbeitnehmer auch schon vor dem Abschluss des letzten Arbeitsvertrages bei dem Arbeitgeber oder bei Rechtsvorgängern des Arbeitgebers oder bei mit diesem verbundenen Firmen beschäftigt gewesen war. Sofern Tarifverträge auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind, sehen diese manchmal eine Berechnungsformel für zu zahlende Abfindungen vor. In einem solchen Fall darf die vom Arbeitgeber zu zahlende Abfindung nicht niedriger sein, kann aber höher ausgehandelt werden.
Keine Sozialabgaben auf die Abfindung
Hilfe, Kündigung im Briefkasten, was tun?
Die Dreiwochenfrist – Warten Sie nicht, handeln Sie umgehend!
Widerspruch beim Arbeitgeber reicht nicht - Klage bei Gericht unumgänglich
Was ist eine Kündigungsschutzklage?
Ziel der Kündigungsschutzklage
Klagen, auch wenn ich mich beruflich verändern will?
Kann man im Prozess eine Abfindung erzwingen?
Kosten der Kündigungsschutzklage
Voraussetzungen für den Erwerb des Fachanwaltstitels "Fachanwalt für Arbeitsrecht"
„Fachanwalt“ ist ein Titel, den nicht jeder Rechtsanwalt führen darf, sondern nur derjenige, der besondere Qualifikationen in den einzelnen Rechtsgebieten nachgewiesen hat. Nach den Zahlen der Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer, Stand 1. Januar 2020, sind das in Bezug auf den Fachanwalt für Arbeitsrecht z.B. für die im Bereich des Oberlandesgerichts (OLG) Köln zugelassen Anwälte weniger als 5,5 % der dort insgesamt zugelassenen Anwälte.
Für das Recht, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht führen zu dürfen, sind der zuständigen Rechtsanwaltskammer besondere theoretische und praktische Kenntnisse gemäß der gesetzlichen Fachanwaltsordnung (FAO) nachzuweisen in den Bereichen:
- Individualarbeitsrecht (Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen, Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts und des Sozialversicherungsrechts),
- Kollektives Arbeitsrecht (Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts),
- Verfahrensrecht.
Jürgen Schillig führt drei Fachanwaltstitel
Um zu gewährleisten, dass sich der Fachanwalt ständig weiter fortbildet, um die sich stetig wandelnde Rechtsprechung und Gesetzeslage zu kennen, besteht nach Verleihung des Fachanwaltstitels eine jährliche Fortbildungspflicht von mindestens 15 Stunden, die vom Fachanwalt gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden müssen.
Die Rechtsanwaltskammer Köln hat Herrn Rechtsanwalt Jürgen Schillig die besonderen theoretischen und praktischen Qualifikationen im Strafrecht gemäß der Fachanwaltsordnung bestätigt und ihm das Recht gestattet, den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ führen zu dürfen.
Damit ist Herr Rechtsanwalt Jürgen Schillig berechtigt, insgesamt drei Fachanwaltstitel (Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht) zu führen. Eine derartige Qualifizierung weisen von den über 160.000 deutschen zugelassenen Anwälten weniger als ein Prozent aus (Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer, Stand: 01.01.2020)