Führerschein weg – Gesetze für Trunkenheitsfahrten mit dem E-Scooter verschärft
Inzwischen wissen die meisten, dass sie nach dem Genuss von Alkohol keine E-Scooter benutzen sollten. Viele haben es schon schmerzlich – manche völlig überrascht – zu spüren bekommen: Sie mussten hohe Geldstrafen zahlen und ein Fahrverbot wurde verhängt. Gerichte stellen klar, dass die E-Scooter jetzt wie Kraftfahrzeuge (Kfz) betrachtet werden. Damit droht bei Fahrten unter Alkoholeinfluss sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.
Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG)
Wer sich einer Trunkenheitsfahrt auf einem E-Scooter schuldig macht, ist in aller Regel zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet, heißt es in dieser besagten Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main (Urt. v. 08.05.2023, Az. 1 Ss 276/22). Auch das OLG Frankfurt a.M. stellt E-Scooter damit anderen Kfz gleich.
Dem Urteil liegt dieser Fall zugrunde: Nach einem feucht-fröhlichen Abend machte sich der Angeklagte mit 1,64 Promille auf den Heimweg. Das Auto ließ er stehen, möglicherweise, weil ihm bekannt war, dass er sich strafbar gemacht hätte, wenn er sich in seinem Zustand ans Steuer gesetzt hätte.
Entzug der Fahrerlaubnis nach neuem Urteil einfacher
Dasselbe gilt aber auch für E-Scooter. Der Angeklagte musste eine Geldstrafe entrichten. Doch damit nicht genug: Während das Amtsgericht den Entzug der Fahrerlaubnis nicht vonnöten hielt, weil es den Fahrer nicht grundsätzlich als ungeeignet zum Führen von Kfz einschätzte, urteilte das übergeordnete OLG anders:
Demnach sind E-Scooter als Elektrokleinstfahrzeuge denselben Regeln unterworfen wie andere Kfz. Der Beschuldigte sei bei einer festgestellen Promillegrenze von über 1,1 ungeeignet. Das OLG schmetterte dabei das Argument des Amtsgerichts ab, das Fahren eines E-Scooters sei für Dritte allgemein weniger gefährlich als das eines Autos. Die Gefährlichkeit machte das OLG in diesem Fall nicht an statistischen Häufigkeiten fest. Vielmehr genügte ihm für die Gleichsetzung von Autos und E-Scootern der Hinweis, dass die Nutzung beider Fahrzeuge tödliche Folgen haben kann.
Sofern Sie eine entsprechende Rechtsberatung wünschen, weil sie ein Schreiben der Polizei in einem ähnlichen Fall erhalten haben oder Ihnen bereits die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden sein sollte, kontaktieren Sie gerne RA Juergen Schillig, unter anderem Fachanwalt für Strafrecht und für Verkehrsrecht.
Lesen Sie Grundsätzliches über Promillegrenzen und Bußgeldhöhen zum Thema „Angetrunken auf dem E-Scooter erwischt“ in unserem Blog vom 8. Juli 2020:
https://www.rechtcologne.de/angetrunken-auf-dem-e-scooter-erwischt/