Mit dem Handy in der Hand am Autosteuer erwischt?

Es gibt Dinge, von denen wir wissen, dass sie nicht erlaubt sind, die wir aber dennoch immer wieder tun. Dazu gehört das Nutzen des Handys am Steuer. Verstöße gegen dieses allgemein bekannte Verbot gehören zur Tagesordnung, werden darum aber nicht geringer geahndet.

Über Spielräume und Grauzonen informiere ich Sie gerne.
Wie immer hängt viel vom Einzelfall ab. Rufen Sie mich bei Bedarf an!

Strafmaß Handynutzung beim Fahren

Wurden Sie mit dem Handy in der Hand oder am Ohr geblitzt oder von Polizisten direkt beim Telefonieren während des Fahrens erwischt, riskieren sie ein ordentliches Bußgeld: 100 Euro und einen Punkt in Flensburg, ohne dass Sie jemand beeinträchtigt haben. Gefährdeten sie Andere, müssen Sie 150 Euro zahlen und erhalten zwei Punkte. Verursachen Sie einen Unfall durch die Handynutzung, kostet es Sie bereits 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot und unter Umständen den Verlust des Versicherungsschutzes, z. B. bei grober Fahrlässigkeit.

Noch brenzliger wird die Sache, wenn Sie während Ihrer Probezeit mit dem Handy am Steuer aufgefallen sind. Es handelt es sich um einen schwerwiegenden „A-Verstoß“ und neben den Geldstrafen müssen Sie mit einer Verlängerung Ihrer Probezeit von zwei auf vier Jahre rechnen. Zusätzlich wird ein Aufbauseminar angeordnet. Ehe Sie Aussagen zu einem Bußgeldbescheid machen, kontaktieren Sie einen Anwalt, um weitreichende Konsequenzen wie ein Fahrverbot oder die Verlängerung Ihrer Probezeit möglichst noch abwenden zu können.

Telefonieren, Mails checken, Nachrichten lesen, Whatsapp schreiben nicht erlaubt

Wichtig zu wissen für Sie ist, dass nicht nur das Telefonieren am Steuer mit einem Bußgeld geahndet wird, sondern auch wenn Sie andere Funktionen auf Ihrem Handy nutzen wie Whatsapp oder SMS schreiben, Nachrichten lesen, Mails checken und Fotos machen etc. Generell hat das Handy während der Fahrt bzw. bei laufendem Motor nichts in den Händen des Fahrers zu suchen. Egal welche Funktionen Sie bedienen – selbst die Verkehrslage checken – ist dies gesetzeswidrig, wenn Sie hierfür das Handy in die Hand nehmen bzw. manuell bedienen müssen. Das bloße Wegdrücken eines eingehenden Anrufes wird im Bußgeldkatalog schon als ein Verstoß gegen das Handyverbot gewertet und der Autofahrer wird, wenn er denn auf frischer Tat ertappt wird, einen Bußgeldbescheid erhalten. Gleiches gilt übrigens auch für Radfahrer, auch wenn die Bußgelder etwas geringer als für Autofahrer ausfallen.

Ausnahmen bestätigen die Regeln – Was ich darf

Wer an einer roten Ampel steht, darf das Handy am Steuer nutzen – vorausgesetzt der Motor ist aus! Die bei vielen Autos eingesetzte Stop-and-Go-Funktion genügt dabei jedoch nicht. Der Motor muss  abgeschaltet sein. Darüber hinaus dürfen Sie das Handy am Steuer auch im Stau benutzen, wenn während einer längeren Stehphase der Motor Ihres Kfz nicht läuft.

Wie fast überall, gibt es Grauzonen beim Nutzen des Handys. Vergewissern Sie Sich bei einem Anwalt, ob Sie nicht doch zurecht das Handy während des Fahrens berührt haben können. Gegebenenfalls wird es nicht als Verstoß gewertet, wenn Sie das Handy innerhalb des Autos von einer an eine andere Stelle legen oder zum Beispiel an den Beifahrer weitergeben (vgl. OLG Köln, Az. III-1 RBs 284/14). Auch wenn das Telefon beispielsweise in den Fußraum gefallen sein sollte, darf es der Fahrer in der Regel ungestraft wieder aufheben (vgl. OLG Bamberg, Az. 3 Ss OWi 452/07). Bei Letzterem sollten Sie unbedingt rechts ranfahren und kurz anhalten, um Ihr Handy sicher wieder hochzuholen.

Wer während der Fahrt am Steuer telefonieren will, muss eine Freisprechanlage, Bluetooth oder ein einseitiges Headset nutzen.

Handy als Navi erlaubt

Möglicherweise verwenden Sie Ihr Handy zur Navigation. Das ist erlaubt und stellt keinen Verstoß gegen das Verkehrsrecht dar – vorausgesetzt das Handy wird während der Fahrt nicht in die Hand genommen. Es sollte am besten in einer entsprechenden Handy-Halterung aufbewahrt werden. Alle Tätigkeiten am Navi – im Sinne von händischer Zieleingabe etc. – sind während der Fahrt untersagt und fallen unter das allgemeine Verbot der Handybenutzung im Auto. Stellen Sie daher den Motor noch nicht an, wenn Sie Ihr Ziel eingeben. Machen Sie dies per Sprachnachricht, dürfen Sie schon losfahren und während des Chauffierens den Navi mit Informationen zum Bestimmungsort „füttern“.

Darf ich als Fahrer meine Smartwatch nutzen?

Etwas komplizierter als beim Handy gestaltet sich die Rechtslage, wenn man eine Smartwatch am Steuer nutzt. In der Straßenverkehrs-Ordnung wird die „schlaue Uhr“ nicht explizit genannt, aber auch hier drohen Sanktionen, wenn Sie beim Hantieren mit der Smartwatch geblitzt oder erwischt werden. Im Allgemeinen geht man davon aus, dass das unerlaubte Nutzen einer Smartwatch ähnlichen Kriterien unterliegt wie das des Smartphones. Aber da ein Blick auf die Armbanduhr während der Fahrt erlaubt ist und auch eine Smartwatch sich bereits am Handgelenk des Fahrers befindet und als reiner Zeitmesser dienen kann, lässt sich der Blick auf die Uhrzeit schwer bestrafen.

Über Spielräume und Grauzonen im Bereich der Nutzung von Mobiltelefonen und Smartwatches im Auto und auf dem Fahrrad informiere ich Sie gerne. Wie immer hängt viel vom Einzelfall ab. Rufen Sie mich bei Bedarf an!