Ihr versierter Fachanwalt für Strafrecht in Köln
Das Strafrecht greift wie kein anderes Rechtsgebiet direkt in die persönlichen Belange des Bürgers ein, denn das Strafrecht kennt als mögliche Rechtsfolge nicht nur die Geldstrafe oder die Auflage (z.B. zur Aufnahme von gemeinnütziger Arbeit), sondern auch die Verhängung einer Freiheitsstrafe (Gefängnisstrafe).
Die Rechtsanwaltskammer Köln hat Herrn Rechtsanwalt Jürgen Schillig die besonderen theoretischen und praktischen Qualifikationen im Strafrecht gemäß der Fachanwaltsordnung bestätigt und ihm das Recht gestattet, den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ führen zu dürfen. Damit ist Herr Rechtsanwalt Jürgen Schillig berechtigt, insgesamt drei Fachanwaltstitel (Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht) zu führen. Eine derartige Qualifizierung weisen von den über 160.000 deutschen zugelassenen Anwälten weniger als ein Prozent aus (Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer, Stand: 01.01.2020). Jürgen Schleimer berät Sie kompetent und umfassend, kontaktieren Sie jetzt Ihren Fachanwalt für Strafrecht in Köln!
Inhaltsverzeichnis
- Welche Sachgebiete umfasst das Strafrecht?
- Ihr Anwalt für Strafrecht in Köln steht Ihnen bei Einlegung von Rechtsmitteln zur Seite
- Nehmen Sie sich einen Anwalt, es ist Ihr geschütztes Recht!
- Tätigkeit des Strafverteidigers bei Durchsuchung und Beschlagnahme
- Erarbeitung einer gemeinsamen Strategie nach Akteneinsicht des Ermittlungsverfahrens
- Untersuchungshaft durch Rechtsanwalt überprüfen lassen und argumentativ beeinflussen
- Fachanwalt Jürgen Schillig vertritt Sie bundesweit vor jedem Amts, Land- und Oberlandesgericht
- Welche Voraussetzungen sind für den Erwerb des Fachanwaltstitels "Fachanwalt für Strafrecht" notwendig?
Welche Sachgebiete umfasst das Strafrecht?
- Allgemeine Delikte des StGB, wie z. B. alle Arten der Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung, Diebstahl, Raub, Erpressung, Betrug, Unterschlagung, Sachbeschädigung, Falschaussage etc.
- Wirtschaftsstrafrecht (u. a. Insolvenzverschleppung, Steuerhinterziehung, Zollvergehen, Geldwäsche, Untreue, Bestechung)
- Verkehrsstrafrecht (u. a. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit (Drogen) im Straßenverkehr, Nötigung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Unfallflucht)
- Jugendstrafrecht (u. a. erzieherische Maßnahmen, Jugendarrest, Jugendstrafvollzug, Fragen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit)
- Ausländerstrafrecht (u. a. Menschenhandel, Einschleusen von Ausländern, „Schwarzarbeit“, alle Arten des unerlaubten Aufenthalts)
- Betäubungsmittelstrafrecht nach dem BtmG (z. B. Einfuhr, Anbau, Handel, Besitz, Konsum von Betäubungsmitteln wie z. B. Heroin, Kokain, Marihuana, LSD, Chrystal Meth, Anabolika)
- Sexualstrafrecht (u. a. Zwangsprostitution, Zuhälterei, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Kinderpornografie, Exhibitionismus)
- Politisches Strafrecht (z. B. Mitgliedschaft in einer (auch ausländischen) terroristischen Vereinigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Straftaten nach dem Versammlungsgesetz, Landfriedensbruch, Volksverhetzung
- Kapitalstrafrecht (u. a. Mord, Totschlag, Tötungsdelikte)
- Arztstrafrecht (z. B. fahrlässige Tötung, rechtswidrige Sterbehilfe, unterlassene Hilfeleistung, Abrechnungsbetrug, arzneimittelrechtliche Verstöße, Verletzung der Schweigepflicht
Ihr Anwalt für Strafrecht in Köln steht Ihnen bei Einlegung von Rechtsmitteln zur Seite
Nehmen Sie sich einen Anwalt, es ist Ihr geschütztes Recht!
Es ist Ihr grundgesetzlich geschütztes Recht, sich sowohl einen Anwalt zu nehmen, als auch keine Aussagen zum Strafvorwurf selber zu machen, da diese dann evtl. später gegen Sie verwendet werden können. Weder Polizei, Staatsanwaltschaft noch das Strafgericht darf Ihnen dieses Schweigen später grundsätzlich zu Ihren Ungunsten auslegen.
Tätigkeit des Strafverteidigers bei Durchsuchung und Beschlagnahme
Sehr sinnvoll ist auch die Tätigkeit des Strafverteidigers bei Durchsuchung und Beschlagnahme. Hier sind wir nicht nur während dieser Maßnahmen, sondern auch nach der Beendigung tätig, versuchen diese Maßnahmen in Ihrem Interesse zu lenken oder zu beschränken; überprüfen zu jedem Zeitpunkt die Richtigkeit des Vorgehens der staatlichen Behörden und stellen bereits jetzt Kontakte zu den Ermittlungsbehörden her, so dass später zeitsparend mit diesen in Ihrem Interesse besser kommuniziert werden kann.
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Mehr InformationenErarbeitung einer gemeinsamen Strategie nach Akteneinsicht des Ermittlungsverfahrens
Nach Mandatsannahme zeigen wir dies unmittelbar dem Gericht, der Staatsanwaltschaft bzw. gegenüber der Polizei an. Wir beantragen zunächst einmal Akteneinsicht (dieses Recht steht Ihnen zu!) und empfehlen Ihnen, sich ausschließlich über uns zu äußern. Nach erfolgter Akteneinsicht kann dann gemeinsam die Strategie erarbeitet werden und ggf. durch uns eine schriftliche Stellungnahme („Einlassung“) gefertigt werden. So ist sichergestellt, dass den Ermittlungsbehörden, soweit es Sie angeht, nur das zur Kenntnis gelangt, wozu Ihnen ein erfahrener Anwalt rät. Auch diese Vorgehensweise ist Ihr gutes Recht! Dadurch kann evtl. bereits im Vorverfahren erreicht werden, dass ein Verfahren eingestellt wird, so dass Sie nicht zu einem Gerichtstermin erscheinen müssen.
Untersuchungshaft durch Rechtsanwalt überprüfen lassen und argumentativ beeinflussen
Ein weiterer Schwerpunkt von Jürgen Schillig, Ihrem Fachanwalt für Strafrecht in Köln, ist die anwaltliche Tätigkeit, wenn sich der Mandant in Untersuchungshaft befindet. Untersuchungshaft heißt, dass Sie bei Vorliegen besonderer Haftgründe auch vor dem Abschluss eines Prozesses und vor einem Urteil bereits in Haft genommen werden können. Hier sind aber zunächst einmal vom Gericht die Haftgründe wie Flucht, Fluchtgefahr, Tatschwere, Wiederholungsgefahr oder Verdunklungsgefahr zu prüfen. Es ist Ihr Recht, dieses Vorgehen wiederum durch einen Rechtsanwalt begleitend überprüfen zu lassen und argumentativ zu beeinflussen, z. B. durch Anträge auf Haftprüfung, Beschwerde oder weitere Rechtsmittel. Ebenso besteht die Möglichkeit für den Mandanten sich über Haftbedingungen zu beschweren, bzw. auf eine Verbesserung der Haftbedingungen in der Justizvollzugsanstalt (Gefängnis) zu drängen. Auch dabei helfen wir Ihnen.
Fachanwalt Jürgen Schillig vertritt Sie bundesweit vor jedem Amts, Land- und Oberlandesgericht
Im Hauptverfahren wird gegen den Angeklagten vor Gericht verhandelt (Haupttermin). Bei komplexer Sach- und Rechtslage und/oder, wenn eine höhere Strafe möglich ist, wird das Gericht Ihnen spätestens zu diesem Zeitpunkt einen Pflichtverteidiger stellen, der von der Staatskasse bezahlt wird. Bestehen Sie bei der Auswahl eines Pflichtverteidigers darauf, dass ein Anwalt Ihrer Wahl zum Pflichtverteidiger bestellt wird! Herr RA Jürgen Schillig, Fachanwalt für Strafrecht in Köln, übernimmt grundsätzlich auch die Funktion eines solchen Pflichtverteidigers. Ein Strafverteidiger hat während einer solchen Hauptverhandlung viele rechtliche Möglichkeiten, im Interesse des Mandanten den Termin zu beeinflussen und so die Rechte seines Mandanten zu schützen. Näheres erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Fachanwalt Jürgen Schillig vertritt Sie bundesweit vor jedem Amts, Land- und Oberlandesgericht in Deutschland, nicht nur in Köln und übernimmt grundsätzlich Ihre Verteidigung in jedem Verfahrensstadium. Als Strafverteidiger berät Sie Fachanwalt Jürgen Schillig ausführlich als Wahlverteidiger und Pflichtverteidiger, nicht nur im Hauptsacheverfahren und bei Terminen vor Gericht (Hauptverhandlung), sondern selbstverständlich auch im Ermittlungsverfahren, in der Untersuchungshaft und im Zwischenverfahren.
Welche Voraussetzungen sind für den Erwerb des Fachanwaltstitels "Fachanwalt für Strafrecht" notwendig?
„Fachanwalt“ ist ein Titel, den nicht jeder Rechtsanwalt führen darf, sonder nur derjenige, der besondere Qualifikationen in den einzelnen Rechtsgebieten nachgewiesen hat. Nach den Zahlen der Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer, Stand 1. Januar 2019, sind das in Bezug auf den Fachanwalt für Strafrecht z.B. für die im Bereich des Oberlandesgerichts (OLG) Köln zugelassen Anwälte weniger als 2,5 % der dort insgesamt zugelassenen Anwälte.
Für das Recht, den Titel Fachanwalt für Strafrecht führen zu dürfen, sind der zuständigen Rechtsanwaltskammer besondere theoretische und praktische Kenntnisse gemäß der gesetzlichen Fachanwaltsordnung (FAO) nachzuweisen in den Bereichen:
- Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
- materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht;
- Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.
Der Fachanwalt für Strafrecht muss außerdem aktuell vor der Verleihung des Titels der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen haben, innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 60 Fälle aus dem Fachgebiet selbständig bearbeitet zu haben, und mindestens an 40 Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht (oder einem übergeordneten Gericht) teilgenommen zu haben.
Um zu gewährleisten, dass sich der Fachanwalt ständig weiter fortbildet, um die sich stetig wandelnde Rechtsprechung und Gesetzeslage zu kennen, besteht nach Verleihung des Fachanwaltstitels eine jährliche Fortbildungspflicht von mindestens 15 Stunden, die vom Fachanwalt gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden müssen.