Ihr kompetenter Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln

Das Verkehrsrecht betrifft jeden, der in unserer Gesellschaft auf eine individuelle Mobilität angewiesen ist. Jeder, der sich im Straßenverkehr fortbewegt, hat wahrscheinlich irgendwann einmal mit dem Verkehrsrecht zu tun, selbst als Fußgänger oder Radfahrer, wenn er z. B. Opfer eines Verkehrsunfalles wird. Jürgen Schillig ist Ihr erfahrener und kompetenter Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln.

Jährliche Fortbildungspflicht als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln

Um zu gewährleisten, dass sich der Fachanwalt ständig weiter fortbildet, um die sich stetig wandelnde Rechtsprechung und Gesetzeslage zu kennen, besteht nach Verleihung des Fachanwaltstitels eine jährliche Fortbildungspflicht von mindestens 15 Stunden, die vom Fachanwalt gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden müssen.

Die Rechtsanwaltskammer Köln hat Herrn Rechtsanwalt Jürgen Schillig die besondern theoretischen und praktischen Qualifikationen im Verkehrsrecht gemäß der Fachanwaltsordnung bestätigt und ihm daher das Recht gestattet, den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht “ führen zu dürfen.

Damit ist Herr Rechtsanwalt Jürgen Schillig berechtigt, insgesamt drei Fachanwaltstitel (Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht) zu führen. Eine derartige Qualifizierung weisen von den über 160.000 deutschen zugelassenen Anwälten weniger als ein Prozent aus (Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer, Stand: 01.01.2020)

Jürgen Schleimer ist Ihr kompetenter Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln.

Wie kann mir ein Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln helfen?

  • Eine Beeinflussung der Behörde, die Bußgelder festsetzt, oder des Gerichts, um eine Vermeidung des Fahrverbots zu erreichen, eröffnet verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten. Darunter fallen zum Beispiel die Geltendmachung von besonderer Härte, das Argument des Augenblicksversagens oder der Nachweis, dass keine anderen Rechtsgüter gefährdet wurden. In der Regel lässt sich das Verfahren so verzögern, dass das Fahrverbot auf einen passenden Zeitpunkt, wie beispielsweise die Urlaubszeit, verschoben werden kann.
  • Einen Antrag stellen, um das Ermittlungsverfahren einzustellen, wenn der Fahrer nicht eindeutig identifiziert werden kann.
  • Einen Antrag stellen, um das Verfahren gegen Zahlung einer Geldstrafe einzustellen, wenn der Fahrer identifiziert wird.
  • Das Verfahren wird eingestellt, wenn dem Fahrer nicht nachgewiesen werden kann, den Schaden verursacht zu haben; ansonsten wird es gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt.
  • Das Verfahren wird eingestellt, wenn dem Fahrer nicht nachgewiesen werden kann, den Schaden nicht bemerkt zu haben.
    Bei erfolgreicher Verteidigung wird kein Fahrverbot ausgesprochen, die Fahrerlaubnis wird nicht entzogen, es werden keine Punkte eingetragen und weder die KFZ-Haftpflichtversicherung noch die Verkehrsrechtsschutzversicherung können zurückgezahlte Gelder verlangen.
  • Erzielen Sie eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens, wenn der Fahrer nicht eindeutig identifiziert werden kann.
  • Die Höhe der Strafe und die Länge des Fahrverbots verbessern
  • Ein Gerichtsverfahren vermeiden
  • Einen Freispruch erreichen
  • Falls der Fahrer nicht derjenige ist, dem der Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren geschickt wurde: Man kann versuchen, dass das Bußgeldverfahren verjährt, da die Bußgeldbehörde oft nicht in der Lage ist, innerhalb von drei Monaten einen Bußgeldbescheid an den Fahrer zu schicken.
  • Wenn auf dem Foto der Fahrer nicht eindeutig identifiziert werden kann und er geschwiegen hat: Man kann versuchen, den Bußgeldbescheid abzuwehren.
  • Nachdem verschiedene Anhaltspunkte überprüft wurden, kann man Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
  • Wenn der Betroffene beruflich auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist: Man kann nachweisen, dass ein Fahrverbot eine besondere Härte darstellt, um dagegen erfolgreich vorzugehen.
  • Ein Ende des Ermittlungsverfahrens erreichen – gegebenenfalls durch Zahlung einer Geldstrafe ohne Prozess
  • Im Falle eines Gerichtsverfahrens: Eine Beendigung des Ermittlungsverfahrens (eventuell gegen Zahlung einer Geldstrafe) erreichen
  • In schwerwiegenden Fällen: Die Strafe begrenzen und ein Fahrverbot / Entzug des Führerscheins sowie eine Eintragung ins Führungszeugnis verhindern
  • Die Prüfung der Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen und Verteidigung
  • Bei einem Anspruch auf Rückforderung durch die Versicherung, der effektiv ist: Verhandlung über die abzuzahlende Summe oder Verhandlung über die Möglichkeit einer Teilzahlung.
  • Erfolg beim Verfolgen persönlicher Interessen
  • Selbst wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, muss die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten übernehmen, sofern der Gegner den Unfall verschuldet hat.
  • Kommunikation und Durchsetzung der Zahlung des verursachten Schadens mit der haftpflichtversicherung des Gegners.
  • Hilfe bei rechtlichen Fragen zur Gewährleistung bei Mängeln am Auto

Wer übernimmt die Kosten in Bußgeldverfahren oder in anderen verkehrsrechtlichen Streitigkeiten?

Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt in vielen Fällen sämtliche Kosten in Bußgeldverfahren oder in anderen verkehrsrechtlichen Streitigkeiten. Darin sind dann die Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten und die Kosten für etwaige Sachverständigengutachten erfasst. Auch wenn Ihre Versicherung Ihnen eine bestimmte Rechtsanwaltskanzlei empfiehlt, dürfen Sie sich, ohne Nachteile Ihrer Versicherung zu befürchten, an jeden anderen Rechtsanwalt wenden. Es handelt sich bei dem Rat Ihrer Versicherung nur um eine unverbindliche Empfehlung, deren Ausspruch viele Hintergründe haben kann. Die ausgesprochene Empfehlung bedeutet nicht, dass Sie den genannten Anwalt beauftragen müssen.

Tim Chillma
30. Januar, 2024
Herr Schilling hat mir schnell und sehr fachlich einen Ratschlag gegeben. Ich kann ihn nur empfehlen. Schnelle und klare Erklärung der Sachlage.
Lara
13. Dezember, 2023
Herr Schillig hat mich vollumfänglich und sehr hilfreich beraten. Ich kann ihn wärmstens empfehlen und würde jederzeit erneut auf ihn zukommen! Vielen lieben Dank nochmal!
Leni
5. Oktober, 2023
Danke danke Herr Schillig. Sehr erfahrend.
kadir kizil
3. September, 2023
Ich wurde vom Rechtsanwalt Herrn Jürgen Schillig bestens vertreten. Er hat sich um meine Angelegenheiten gekümmert. Er ist auf meine Fragen immer eingegangen und hat mich immer informiert über die aktuelle Situation. Sollte ich wieder professionelle Hilfe brauchen, werde ich Herrn Schillig wieder um rat bitten. Vielen Dank für ihre Hilfe.
U.K. D.
27. Juni, 2023
Uneingeschränkt empfehlenswert. Bestmögliches Ergebnis erzielt. Herzlichen Dank für Ihren Einsatz.
Valerie Heron
1. Juni, 2023
Vielen Dank für die schnelle und professionelle Beratung
za mmc
26. Mai, 2023
Ich bedanke mich Herr Jürgen Schillig. freundliche Grüße Herr Zulfaliyev
Sarah Gh
29. April, 2023
Die beste und professionellste.👍 absolut empfehlenswert. Er hat mich aus der aussichtslosesten Situation gerettet. Vielen herzlichen Dank Herr Schillig🙏🌹 S. Ghaffarian
Hildegard Haller-Karl
6. März, 2023
Super nett, super kompetent, absolut empfehlenswert

Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln ist Ihnen in folgenden Bereichen behilflich

  • Bußgeldbescheiden („Knöllchen“, „Knolle“) oder drohendem Fahrverbot/Entzug der Fahrerlaubnis („Führerschein weg“), z. B. wegen überhöhter Geschwindigkeit, Fahrens unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss, zu geringem Sicherheitsabstands oder eines Rotlichtverstoßes. Wenn Sie ein Schreiben der Polizei, der Verwaltungsbehörden oder des Gerichts bekommen, sollten sie dies auf keinen Fall ignorieren oder es aufschieben zu antworten … auch nicht, wenn Sie sich im Recht fühlen! Oft enthalten diese Schreiben Fristen, auch sehr kurze, bei denen Sie erhebliche Nachteile riskieren, wenn diese Fristen ohne Reaktion von Ihnen verstreichen.
    Bei Bußgeldbescheiden z. B. gilt eine Einspruchsfrist von nur zwei Wochen. Bei uns bekommen Sie daher immer umgehend eine Beratung, gerne auch telefonisch oder per E-Mail. Die Erfolgsaussichten eines Einspruches sind oft besser als Sie denken! Es gibt zahlreiche Fehler, die der zuständigen Behörde unterlaufen können, und Messverfahren können falsch sein, so dass die darauf basierenden Bußgeldbescheide angreifbar sind.

  • verkehrsstrafrechtlichen Tatbeständen, wie z. B. Fahren ohne Führerschein, Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort („Fahrerflucht“) oder Körperverletzung/Tötung im Rahmen der Teilnahme am Straßenverkehr. Diese Tatbestände sind für die Betroffenen oftmals von existentieller Bedeutung, weil neben einer hohen Geldstrafe ein Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis droht. Gerade in solchen wichtigen Fällen sollten Sie sich von einem „Profi“ helfen lassen, da nur der erfahrene Anwalt in der Lage ist, die teilweise verwirrenden juristischen Fallstricke zu erkennen und die „Schlupflöcher“, die der Gesetzgeber Ihnen gelassen hat, zu Ihren Gunsten zu nutzen.

  • der Abwicklung und Regulierung von Verkehrsunfällen inklusive des Schriftverkehrs mit den Versicherungen, der Werkstatt und dem Gutachter sowie der Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld und deren Abwehr. Ohne Einschaltung eines Anwalts wird hier häufig “Geld verschenkt”. Von unseren anwaltlichen Erfahrungen und Kenntnissen im Rahmen der Unfallregulierung profitieren sowohl private und gewerbliche Verkehrsteilnehmer als auch Werkstätten.

  • Wiedererteilung der Fahrerlaubnis („Führerschein wieder bekommen“)
    Von der Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis („Führerschein“) kann viel abhängen: individuelle Mobilität, Ihre berufliche Zukunft und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Aus anwaltlicher Sicht ist hervorzuheben, dass eine Behörde im Grundsatz die Fahrerlaubnis auf Antrag erteilen muss. Eine anderslautende Entscheidung muss nach Rechtsprechung und Gesetz sowohl durch eine Behörde als auch durch eventuelle Sachverständige sorgfältig begründet werden. Ein guter Anwalt kennt die gesetzlichen Anforderungen und berät seine Mandantschaft entsprechend. Da der Mandant oft auf eine rasche Lösung angewiesen ist, favorisieren wir weniger den langandauernden Weg zu den Gerichten als vielmehr den Kontakt zu den Sachbearbeitern bei den Behörden.

Was wird für den Erwerb des Fachanwaltstitels "Fachanwalt für Verkehrsrecht" vorausgesetzt?

„Fachanwalt“ ist ein Titel, den nicht jeder Rechtsanwalt führen darf, sonder nur derjenige, der besondere Qualifikationen in den einzelnen Rechtsgebieten nachgewiesen haben. Nach den Zahlen der Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer, Stand 1. Januar 2019, sind das in Bezug auf den Fachanwalt für Verkehrsrecht z.B. für die im Bereich des Oberlandesgerichts (OLG) Köln zugelassen Anwälte weniger als 2 %der dort insgesamt zugelassenen Anwälte. Für das Recht, den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht führen zu dürfen, sind der zuständigen Rechtsanwaltskammer besondere theoretische und praktische Kenntnisse gemäß der gesetzlichen Fachanwaltsordnung (FAO) nachzuweisen in den Bereichen:
  • Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht
  • Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen
  • Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Recht der Fahrerlaubnis
  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht muss außerdem aktuell vor der Verleihung des Titels der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen haben, innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 160 Fälle aus dem Fachgebiet selbständig bearbeitet zu haben, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren.