Anwalt Blog
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Verdachtskündigung ohne vorherige Anhörung nicht wirksam
Wenn Sie eine fristlose Kündigung Ihres Chefs in Ihrem Briefkasten vorfinden, sollten Sie sich schnellstmöglich juristischen Rat einholen. Zwar darf ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer lediglich aufgrund eines schwerwiegenden Verdachts – also ohne überführende Beweise – kündigen. Dies ist aber im Regelfall nur möglich, wenn der Arbeitnehmer sich zuvor zu den Vorwürfen äußern konnte. Damit eine Kündigung also wirksam ist, muss vorab eine sogenannte ordnungsgemäße Anhörung des Arbeitnehmers durchgeführt worden sein.

Kündigung nach Beleidigungen in sozialen Medien
Ihnen wurde fristlos gekündigt, weil sie in einer privaten Whatsapp-Gruppe Ihren Arbeitgeber oder Mitarbeiter beleidigt haben? So wie im vergangenen Jahr geschehen, als ein Arbeitnehmer den Kollegen schrieb, er hasse „den Laden“ und „die sollen vergast werden“? In jenem Fall meldete ein Mitglied der siebenköpfigen Whatsapp-Gruppe dem Chef das Geäußerte, woraufhin dem Arbeitnehmer fristlos gekündigt wurde.

Führerschein weg – Gesetze für Trunkenheitsfahrten mit dem E-Scooter verschärft
Inzwischen wissen die meisten, dass sie nach dem Genuss von Alkohol keine E-Scooter benutzen sollten. Viele haben es schon schmerzlich – manche völlig überrascht – zu spüren bekommen: Sie mussten hohe Geldstrafen zahlen und ein Fahrverbot wurde verhängt. Gerichte stellen klar, dass die E-Scooter jetzt wie Kraftfahrzeuge (Kfz) betrachtet werden. Damit droht bei Fahrten unter Alkoholeinfluss sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.
Polizei darf zwangsweise Fingerabdrücke abnehmen und damit Mobiltelefone entsperren
Handy-Daten besser durch Passwörter und Mustercodes schützen! Das Handy ist vielen engster Weggefährte, manchen so nah wie ein eigener Körperteil. Für einige hat es den Wert eines ausgelagerten Gehirns. In jedem Fall ist das Mobiltelefon etwas Persönliches, das wir vor dem Zugriff anderer schützen möchten, unser ganz privates Eigentum. Droht es durchsucht zu werden, wehren wir uns. Denn alle Daten einzusehen hieße, wir sind völlig bloßgestellt. Davor versucht das Grundgesetz nach wie vor die Menschen zu schützen.
Eine Kündigung ohne korrekte Unterschrift ist ungültig
Vieles lässt sich per Mail oder Messengerdienst wie Whatsapp oder Signal klären. Kündigen kann man Ihnen auf diesen Wegen aber nicht. Auch mündlich ist eine Entlassung wirkungslos. Denn Kündigungen unterliegen bestimmten formalen Vorschriften. Dazu gehört die Schriftform und eine korrekte Unterschrift. Zögern Sie also nicht, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren, der gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage erhebt, wenn man Sie entlassen hat und die genannten Kriterien nicht erfüllt sind.
Warnung: Vorsicht beim Verschicken von Kinderbildern!
Verschärfte Strafe für Kinderpornografie: Gut gemeint ist noch nicht gut gemacht
Messengerdienste wie WhatsApp, Signal oder Telegram sind etwas Tolles. Man bekommt Bilder zugesandt oder kann selber welche machen, und mit einem einfachen Klick werden diese weitergeschickt. Aber Vorsicht: Schnell kann man dabei gegen bestehende Strafgesetze verstoßen.
Wenn ich nur geschwiegen hätte….
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold – Teilschweigen bedeutet Verurteilung.
„Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden!“ Diese Redewendung, wenn ein Verdächtiger von der Polizei festgenommen wird, kennen wir alle aus US-amerikanischen Krimiserien. Nicht ganz so knapp und rau wie beim Film und scheinbar bei Verhaftungen in den Vereinigten Staaten geht es im deutschen Strafprozessrecht zu. Aber auch in Deutschland muss die Polizei einen Beschuldigten ausdrücklich darauf hinweisen, dass er das Recht hat zu schweigen.
Wer getrunken hat oder unter Drogeneinfluss steht, verliert nicht unbedingt sofort den Führerschein
Für viele Verkehrsteilnehmer ist der Vorwurf, eine Straftat nach § 316 StGB begangen zu haben, der erste Kontakt zur Strafjustiz.
Nach § 316 StGB wird derjenige bestraft, der aufgrund von Alkohol oder anderer berauschender Mittel ein Fahrzeug im Straßenverkehr nicht sicher führt, wobei sogar das fahrlässige Begehen strafbar ist. Auch wenn hier nicht die weiteren Voraussetzungen des „schärfer gefassten“ § 315 c StGB erfüllt sein sollten, liegt bei dem § 316 StGB der Strafrahmen immerhin bei Freistrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe.
Bundesgerichtshof stellt klar: gutgläubiger Erwerb eines nicht abhandengekommenen Fahrzeuges auch ohne Übergabe des Kfz-Briefs möglich
Sie können im Einzelfall auch Eigentümer auch ohne ausgehändigten Fahrzeugbrief werden
Dummheit schützt vor Strafe nicht. So heißt es seit Jahrhunderten und so ist es auch in vielen Fällen. Guter Glaube gepaart mit Unwissenheit können hingegen schützen.
Verzweifeln Sie also nicht, wenn Ihnen ein Auto von Betrügern verkauft worden ist, das diesen überhaupt nicht gehörte. Es kann vorkommen, dass nach Ihrem Erwerb die ursprünglichen Eigentürmer den Wagen vom Käufer – in diesem Fall von Ihnen – zurückfordern. Dabei haben Sie dafür bereits Geld ausgegeben und unter Umständen auch gar nichts verkehrt gemacht.