Geschwindigkeitsüberschreitung und Akteneinsicht

Das Überschreiten von zulässiger Geschwindigkeit ist in Deutschland mit Abstand das häufigste Delikt im Bereich der Ordnungswidrigkeiten. Die Zahlen gehen jedes Jahr in die Millionen.

Und Millionen von Fahrern und Fahrerinnen sind es auch, die wegen erhöhter Geschwindigkeit Geldbußen zahlen müssen. Nicht nur das: Es kommen immer mehr Punkte im Fahreignungsregister hinzu, letztendlich wird dann irgendwann die Fahrerlaubnis entzogen. Darüber hinaus werden jährlich die Geldbußen vom Gesetzgeber erhöht.

Bei einem derartigen Massendelikt ist es nachvollziehbar, wenn die Ermittlungstätigkeiten der Behörden und der Polizei ähnlich automatisiert ablaufen. Solche „standardisierten Messverfahren“ werden von der Rechtsprechung dann stets als ordnungsgemäß angesehen und grundsätzlich nur bei Vorliegen besonderer Umstände überprüft und angegriffen. In der Praxis heißt dies, dass es verschiedene Messmethoden gibt (stationär, mobil, durch Laser, durch Radar, durch ein Hinterherfahren eines Polizeifahrzeuges etc.), die aber alle besondere Vorgaben einhalten müssen, damit man hier von einem sogenannten „standardisierten Messverfahren“ ausgehen kann.

Ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht oder Fachanwalt für Verkehrsrecht wird Sie unterstützen, wenn Ihnen der Vorwurf der unerlaubten Geschwindigkeitsüberschreitung gemacht wird. Der Rechtsanwalt wird Akteneinsicht beantragen und kann dann nachprüfen, ob und inwieweit hier die Vorgaben des jeweiligen standardisierten Messverfahrens eingehalten worden sind.

Gar nicht so selten sind Fälle, in denen nach Akteneinsicht der Anwalt feststellt, dass die Vorgaben für das standardisierte Messverfahren eben nicht eingehalten worden sind, sodass das Messverfahren und damit eben auch das Messergebnis mit guten Argumenten angegriffen werden kann.

Ein erfahrener Anwalt wird zum Beispiel den Eichschein der Messanlage prüfen (denn jede Messanlage muss regelmäßig geeicht werden, d. h. auf ihre Genauigkeit hin gecheckt werden) und auch kontrollieren, ob die am Messvorgang beteiligten Personen überhaupt qualifiziert gewesen sind, derartige Messungen durchzuführen.

Auch der Aufbau einer Messanlage kann nicht einfach von den Messbeamten nach eigenem Gutdünken erfolgen, diese sind an die verbindlichen Vorgaben des Herstellers der Messanlage gebunden. Insoweit wird ein Anwalt dann auch anhand der Bedienungsanleitung der betreffenden Messanlage prüfen, ob diese Parameter von den Messbeamten eingehalten worden sind.

Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl von anderen Punkten, die der Anwalt überprüfen kann. Einen eher etwas selteneren Fall hatte ich aber vor kurzem. Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, die zulässige Geschwindigkeit auf einer Autobahn überschritten zu haben. Mein Mandant hatte mir gegenüber Stein und Bein geschworen, dass an dieser Stelle für ihn keinerlei Geschwindigkeitsbegrenzung ersichtlich war. Seine Aussagen konnte er anhand des Videos einer sogenannten dash cam (einer Kamera, die auf dem Armaturenbrett des Fahrzeuges installiert ist) auch belegen.

In der mündlichen Verhandlung beim Amtsgericht wies ich anhand der Aktenlage nach, dass an der Stelle, in der die Messung erfolgt ist, überhaupt keine Messung hätte stattfinden dürfen. Eine ausdrückliche dienstliche Anweisung der Polizei hatte dies verboten. Warum an dieser Stelle trotzdem gemessen worden ist, konnte nicht aufgeklärt werden. Ich habe daher einen Freispruch für den Mandanten erwirkt. Es war daher nicht nötig, auf die Daten aus seiner dash cam zurückzugreifen, zumal dies auch nicht immer unproblematisch ist, denn wer ohne konkreten Anlass eine dash cam dauernd in seinem Fahrzeug betreibt, riskiert aus datenschutzrechtlichen Gründen ein Bußgeld. Aber das ist ein ganz anderes Thema.

Lassen Sie einen Bußgeldbescheid, in dem Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen wird, immer von einem erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht oder Fachanwalt für Verkehrsrecht überprüfen! Wir stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung!