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Wehren Sie sich (jetzt) gegen ein Fahrverbot!

In der am 28. April 2020 in Kraft getretenen Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es einen Formfehler. Somit ist der nicht ordnungsgemäß erlassene Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße teils ungültig, viele Fahrverbote für Verstöße nach dem 28.04.2020 sind unwirksam und zahlreiche Bußgeldbescheide, die nach dem 28. April 2020 ausgestellt wurden, werden damit rechtswidrig. Bei dem Formulierungsfehler in der neuen StVO-Verordnung wurde das sogenannte verfassungsrechtliche Zitiergebot aus Art.  80 Abs. 1 S. 3 GG missachtet. Danach muss die Ermächtigungsgrundlage für eine Verordnung vollständig benannt werden. Die Verordnung bezieht sich mit der Zitierung von §  26a Abs. 1 Nr. 1 und 2 StVG aber nur auf die Ermächtigungsgrundlagen für das Erlassen von Vorschriften über Verwarngelder und Regelgeldbußen – nicht aber auf die Vorschriften zu Fahrverboten. Dafür hätte die Verordnung auch auf §  26a Abs.1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) verweisen müssen.

Fahrverbote und Bußgeldbescheide unwirksam!

Dass Fahrverbote in einigen Fällen unwirksam sind, betrifft insbesondere die aufgrund von solchen  Geschwindigkeitsüberschreitungen, bei denen nach dem neuen Bußgeldkatalog ein Fahrverbot drohte, nach altem Bußgeldkatalog jedoch nicht. Das bedeutet, dass Fahrverbote bei erstmaligen Geschwindigkeitsverstößen unter 31 km/h innerorts und unter 41 km/h außerorts unwirksam sein könnten. Von den Verkehrsministern der meisten Bundesländer (Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie Schleswig-Holstein) wurde angekündigt, die entsprechenden Fahrverbote auszusetzen und wieder nach dem alten Bußgeldkatalog zu sanktionieren.

Einspruch einlegen!

Haben Sie auf der Grundlage dieses neuen Bußgeldkatalogs bereits einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie Einspruch dagegen einlegen!

Wir helfen Ihnen gerne dabei! Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unserem Büro.